Haushaltssatzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 18 Abs. 1 und 16 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel in der Sitzung am 18.11.2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird festgesetzt
im Erfolgsplan | in der Einnahme | auf | 3.189.000,00 Euro |
in der Ausgabe | auf | 3.189.000,00 Euro | |
im Vermögensplan | in der Einnahme | auf | 1.687.500,00 Euro |
in der Ausgabe | auf | 1.687.500,00 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 856.500,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 481.333,00 Euro festgesetzt.
§ 5
2015 werden keine Umlagen erhoben.
Walsrode, 18. November 2014
WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL
gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)
I. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich verkündet.
Die gemäß § 114 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist vom Landkreis Heidekreis mit Datum vom 24.03.2015 erteilt worden.
II. Auslegungshinweis
Der Wirtschaftsplan 2015 kann in der Zeit vom 07.04.2015 bis zum 15.04.2015 in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel, Poststraße 4, 29664 Walsrode, Raum A 202, während der Geschäftszeit eingesehen werden.
Walsrode, 04. April 2015
WASSERVERSORGUNGSVERBAND LANDKREIS FALLINGBOSTEL
gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)