1. Nachtragssatzung
zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige vom 22.02.2012, gültig ab 01.01.2012.
Aufgrund des§ 18 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21.12.2011 (Nds. GVBl. 2011, 493), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. Nr. 16/2012 S. 279), in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010,576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 434),hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel am 16.12.2015 diese 1. Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
In § 2 - Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger- werden die monatlichen Aufwandsentschädigungen wie folgt festgelegt:
a) Für den Verbandsgeschäftsführer/die Verbandsgeschäftsführerin und für die beiden stellvertretenden Verbandsgeschäftsführer/innen beträgt die Gesamtvergütung
ab 01.01.2015 : Euro 1.819,86
und
ab 01.03.2015 : Euro 1.863,54
Die Höhe der Gesamtvergütung ist angelehnt an den Vergütungstarif „TVöD Kommunen“ - Entgeltgruppe 2, Stufe 1, und erfährt eine regelmäßige Anpassung jeweils mit Wirkung der tariflichen Veränderungen.
b) Für den/die Vorsitzende/n der Verbandsversammlung:
Euro 200,00
Die Vergütung erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen, erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).
c) Für den Stellvertreter oder die Stellvertreterin zu Buchstabe b):
Euro 100,00
Die Vergütung erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen, erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).
§ 2
In § 3 - Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung- erfolgt eine kostenorientierte Erhöhung des Sitzungsgeldes gemäß Absatz 2:
(2) Das Sitzungsgeld beträgt Euro 40,00 pro Sitzung, unabhängig von deren Dauer. Es erfährt eine regelmäßige Anpassung um die Tarifentwicklung des TVöD Kommunen und zwar erstmalig ab der Legislaturperiode 2016 (September 2016).
§ 3
Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Walsrode, 16. Dezember2015
Wasserversorgungsverband
Landkreis Fallingbostel
gez. Hack
(Verbandsgeschäftsführer)